Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3.Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist, ob die Regelung des § 34 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes in der im Streitjahr geltenden Fassung (EStG) auf eine Verdienstausfallentschädigung anzuwenden ist.
Die (...) Klägerin wurde im Streitjahr 2018 einzelnen zur Einkommensteuer veranlagt. Ihren Angaben zufolge war die Klägerin von XX.XXXX bis XXXX als XY freiberuflich tätig. Von XX.XXXX bis XX.XXXX war sie zudem im Rahmen einer X-Prozent-Stelle als (...) an der A tätig. Seit XXXX ist sie außerdem Gesellschafterin der B GbR. Aus dieser Beteiligung erzielte die Klägerin im Streitjahr Einkünfte aus selbständiger Arbeit in Höhe von XXX €.
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