FG Münster - Urteil vom 26.08.2020
13 K 3282/19 Kg
Normen:
EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a);
Fundstellen:
DStRE 2021, 314

Gewährung von Kindergeld für die volljährige Tochter durch Teilnahme an einem Stipendienprogramm als Bildungsprogramm und berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme; Bildungsmaßnahme als Bestandteil der Berufsausbildung

FG Münster, Urteil vom 26.08.2020 - Aktenzeichen 13 K 3282/19 Kg

DRsp Nr. 2020/13523

Gewährung von Kindergeld für die volljährige Tochter durch Teilnahme an einem Stipendienprogramm als Bildungsprogramm und berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme; Bildungsmaßnahme als Bestandteil der Berufsausbildung

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 29.8.2019 und der Einspruchsentscheidung vom 2.10.2019 verpflichtet, der Klägerin für ihre Tochter M. L. für die Monate September und Oktober 2019 Kindergeld zu gewähren.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a);

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Klägerin in dem Streitzeitraum von September bis einschließlich Oktober 2019 einen Anspruch auf Kindergeld für ihre Tochter M. L., geboren am 31.8.2001, hat.