LSG Bayern - Urteil vom 14.05.2019
L 4 KR 537/18
Normen:
SGB V § 46;
Vorinstanzen:
SG Landshut, vom 12.10.2019 - Vorinstanzaktenzeichen S 6 KR 401/17

Gewährung von KrankengeldVoraussetzungen einer Folgebescheinigung

LSG Bayern, Urteil vom 14.05.2019 - Aktenzeichen L 4 KR 537/18

DRsp Nr. 2020/245

Gewährung von Krankengeld Voraussetzungen einer Folgebescheinigung

Tenor

I.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 12. Oktober 2018 aufgehoben und die Klage abgewiesen.

II.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

III.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB V § 46;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über einen Anspruch auf die Gewährung von Krankengeld für den Zeitraum vom 06.06.2017 bis 13.08.2017.

Der 1954 geborene Kläger war aufgrund des Bezugs von Arbeitslosengeld I bei der Beklagten gesetzlich versichert. Ab 26.07.2016 erkrankte er arbeitsunfähig und erhielt von der Agentur für Arbeit bis 05.09.2016 Leistungsfortzahlung. Anschließend bezog er Krankengeld.