FG Hamburg - Urteil vom 28.10.2005
IV 140/04
Normen:
MOG § 12 Abs. 1 ; AO § 236 ;

Gewährung von Prozesszinsen auf den zu erstattenden Sanktionsbetrag

FG Hamburg, Urteil vom 28.10.2005 - Aktenzeichen IV 140/04

DRsp Nr. 2006/2269

Gewährung von Prozesszinsen auf den zu erstattenden Sanktionsbetrag

Die Sanktion ist eine Abgabe zu Marktordnungszwecken im Sinne von § 12 Abs. 1 MOG mit der Folge, dass § 236 AO Anwendung findet und nicht nur auf den Ausfuhrerstattungsbetrag sondern auch auf den zu erstattenden Sanktionsbetrag Prozesszinsen zu gewähren sind.

Normenkette:

MOG § 12 Abs. 1 ; AO § 236 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über einen Anspruch auf Zahlung von Prozesszinsen.