BFH - Beschluss vom 05.02.2004
II B 83/02
Normen:
BewG § 136 Nr. 3 lit. a ;
Fundstellen:
BFH/NV 2004, 615
Vorinstanzen:
FG Berlin, vom 20.03.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 6541/99

Gewerbebetrieb im Beitrittsgebiet - Nichtberücksichtigung von Wirtschaftsgütern (WG)

BFH, Beschluss vom 05.02.2004 - Aktenzeichen II B 83/02

DRsp Nr. 2004/4176

Gewerbebetrieb im Beitrittsgebiet - Nichtberücksichtigung von Wirtschaftsgütern (WG)

Die Nichtberücksichtigung von WG eines Gewerbebetriebes nach § 136 Nr. 3 Buchst. a BewG setzt das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder eines ständigen Vertreters im Beitrittsgebiet sowie den Umstand voraus, dass diese für die betreffenden WG unterhalten oder bestellt sind.

Normenkette:

BewG § 136 Nr. 3 lit. a ;

Gründe:

I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) kaufte am 30. Oktober 1991 von der Treuhandanstalt ein im Beitrittsgebiet gelegenes, mit Montagehallen bebautes Grundstück zu einem Kaufpreis von ... DM.

Wegen ungeklärter Eigentumsverhältnisse konnte die Verkäuferin des Grundstücks das Eigentum hieran zunächst nicht verschaffen. Der Kaufpreis sollte deshalb erst nach Klärung der Zweifelsfragen fällig werden. Die Klägerin verpflichtete sich jedoch, zur Sicherung der Kaufpreisforderung eine Bankbürgschaft in Höhe des Kaufpreises zu stellen. Als Sicherheit für diese Bürgschaft verpfändete die Klägerin ein bei der bürgenden Bank bestehendes Festgeldkonto in Höhe von ca. ... DM. Am maßgeblichen Stichtag war das Eigentum an dem Grundbesitz noch nicht auf die Klägerin übergegangen.