BFH - Beschluß vom 11.02.1999
III B 202/96
Normen:
EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 § 15 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 1077

Gewerbebetrieb; Verpachtung eines Hausbootes

BFH, Beschluß vom 11.02.1999 - Aktenzeichen III B 202/96

DRsp Nr. 1999/5771

Gewerbebetrieb; Verpachtung eines Hausbootes

1. Die bloße Verpachtung eines Hausbootes gegen Gewährung laufender Pachtzinsen stellt keine als gewerblich einzustufende Tätigkeit dar. 2. Die Verpachtung eines WG ist nach höchstrichterlicher Rspr. nur ausnahmsweise als gewerblich anzusehen, z. B. wenn im Einzelfall besondere Umstände - etwa die Erbringung ins Gewicht fallender, im Rahmen einer Verpachtung nicht üblicher Sonderleistungen durch den Verpächter selbst oder einen beauftragten Dritten - hinzutreten.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 § 15 Abs. 2 ;

Gründe:

Die Beschwerde ist jedenfalls unbegründet.