FG Hessen - Urteil vom 06.12.2016
8 K 1064/13
Normen:
GewStG § 9 Abs.1 Nr.2; BewG § 68;
Fundstellen:
EFG 2017, 507
EFG

Gewerbeertrag; erweiterte Kürzung nach § 9 Nr.1 S.2 GewStG

FG Hessen, Urteil vom 06.12.2016 - Aktenzeichen 8 K 1064/13

DRsp Nr. 2017/12856

Gewerbeertrag; erweiterte Kürzung nach § 9 Nr.1 S.2 GewStG

Orientierungssätze: Kürzung des Gewerbeertrags bei Grundstücksunternehmen

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

GewStG § 9 Abs.1 Nr.2; BewG § 68;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob bei der Ermittlung der Gewerbesteuermessbeträge die erweiterte Grundstückskürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes in der für die Streitjahre geltenden Fassung (GewStG) mindernd zu berücksichtigen ist.

1. 2. 3. 4.