FG Sachsen - Urteil vom 10.01.2013
6 K 1822/10
Normen:
GewStG § 7 S. 1; EStG § 4 Abs. 4;

Gewerbeertrag Tätigwerden des Einzelunternehmers als Alleingesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH für sein Einzelunternehmen

FG Sachsen, Urteil vom 10.01.2013 - Aktenzeichen 6 K 1822/10

DRsp Nr. 2014/462

Gewerbeertrag Tätigwerden des Einzelunternehmers als Alleingesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH für sein Einzelunternehmen

Aufwendungen für Tätigkeiten eines Einzelunternehmers, die er als Alleingesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH für sein Einzelunternehmen erbracht hat, mindern seine gewerblichen Einkünfte nicht.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Verfahrens fallen dem Kläger zur Last.

Normenkette:

GewStG § 7 S. 1; EStG § 4 Abs. 4;

Tatbestand

Der Kläger betreibt ein Einzelunternehmen, dessen Gegenstand ein Wärmelieferservice ist, mit dem das Unternehmen aus den ihm gehörenden Heizzentralen Wärmeenergie an seine Kunden liefert. Das Einzelunternehmen beschäftigte in den Streitjahren keine Arbeitnehmer. Des Weiteren ist der Kläger Gesellschafter-Geschäftsführer der H. K. GmbH. Gegenstand dieses Unternehmens sind Tätigkeiten auf den Gebiet des Heizungsbaus, der Sanitär- und Elektroinstallationen und aller damit zusammenhängenden Geschäfte.