FG Niedersachsen - Urteil vom 25.04.2001
4 K 373/91
Normen:
EStG § 10 Abs. 1a ; EStG § 22 Nr. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2001, 1548

Gewerbesteuer-Messbetrag; Zerlegung; Übergabevertrag; Familie; Unentgeltlichkeit - Übergabeverträge zwischen Familienangehörigen: Unentgeltlicher Erwerb

FG Niedersachsen, Urteil vom 25.04.2001 - Aktenzeichen 4 K 373/91

DRsp Nr. 2002/1167

Gewerbesteuer-Messbetrag; Zerlegung; Übergabevertrag; Familie; Unentgeltlichkeit - Übergabeverträge zwischen Familienangehörigen: Unentgeltlicher Erwerb

1. Bei sog. Übergabeverträgen besteht eine nur in Ausnahmefällen widerlegbare Vermutung, dass die Übergabe des Vermögens an Abkömmlinge aus familiären oder erbrechtlichen Gründen erfolgt und nicht im Wege eines Veräußerungsgeschäft unter kaufmännischer Abwicklung von Leistung und Gegenleistung. 2. Wird bei einer Leibrente von monatlich 600 DM ein Kaufpreis von mehr als 250.000 DM erst nach ca. 38 Jahren getilgt, obwohl bei Vertragsschluss die Lebenserwartung der Rentenberechtigten nur noch 17 Jahre (mittlere Lebenserwartung) betrug, macht das deutlich, dass Leistung und Gegenleistung nicht in kaufmännischer Weise wirtschaftlich ausgewogen waren. Es ist daher ein unentgeltliches Rechtsgeschäft im Sinne eines Übertragungsvertrages zu bejahen.

Normenkette:

EStG § 10 Abs. 1a ; EStG § 22 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Übernahme des väterlichen Betriebes durch den Kläger ab dem 01.03.1988 auf einem Kaufvertrag oder einem unentgeltlichen Übergabevertrag beruht und ob der Gewinn für das Rumpfwirtschaftsjahr vom 01.03. bis 31.12.1988 oder für einen vom Kalenderjahr abweichenden Zeitraum zu ermitteln ist.