1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Revision wird zugelassen.
4. Der Streitwert wird auf x.xxx.xxx EUR festgesetzt.
Streitig ist zwischen den Beteiligten die Anwendung der Gewerbesteuerhinzurechnungsvorschrift des §
Die Klägerin ist Organträger der XZ AG (Organgesellschaft) – nachfolgend AG – i. S. des Körperschaft- und Gewerbesteuerrechts; die AG ist ihrerseits Organträger der XY GmbH (Organgesellschaft) – nachfolgend GmbH –. Sie ist somit mittelbare Organträgerin der GmbH. …
Sowohl für die Klägerin als auch für die AG und die GmbH wurden am 8. April 2010 die Steuererklärungen zuzüglich Bilanzen für 2008 beim beklagten Finanzamt – FA – eingereicht.
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