FG Düsseldorf - Urteil vom 03.08.1999
8 K 5495/97 G
Fundstellen:
EFG 1999, 1300

Gewerbesteuerliche Organschaft: doppelte Verlustzurechnung

FG Düsseldorf, Urteil vom 03.08.1999 - Aktenzeichen 8 K 5495/97 G

DRsp Nr. 2001/2757

Gewerbesteuerliche Organschaft: doppelte Verlustzurechnung

Der beim Organträger zusammenzufassende Gewerbeertrag des Organkreises ist um Rückstellungen des Organträgers wegen drohender Verluste aus der Veräußerung der Organgesellschaft nur dann zu erhöhen, wenn die geringe Höhe des Verkaufspreises ausnahmsweise auf Verlusten der Organgesellschaft in vorhergehenden Jahren beruht.

Gründe:

Streitig ist, ob die X-AG in den Streitjahren ein gewerbesteuerrechtliches Organ der Klägerin war. Außerdem streiten die Beteiligten darüber, ob im Rahmen des Organkreises X-AG - Y-GmbH eine doppelte Verlustzurechnung stattgefunden hat.