FG München - Urteil vom 07.10.2008
6 K 3945/06
Normen:
GewStG (1999) § 7 ; GewStG (2002) § 7 S. 2 ; GewStR (1998) Abschn. 40 Abs. 2 S. 1; GewStR (1998) Abschn. 40 Abs. 2 S. 3; GewStR (1998) Abschn. 38 Abs. 3 S. 1; GewStR (1998) Abschn. 38 Abs. 3 S. 3; BGB § 305 ;
Fundstellen:
EFG 2009, 184

Gewerbesteuerpflicht des Gewinns einer GmbH aus dem Verkauf eines KG-Anteils, wenn dieser nur eine juristische Sekunde nach der Gründung der KG veräußert wird

FG München, Urteil vom 07.10.2008 - Aktenzeichen 6 K 3945/06

DRsp Nr. 2008/23587

Gewerbesteuerpflicht des Gewinns einer GmbH aus dem Verkauf eines KG-Anteils, wenn dieser nur eine juristische Sekunde nach der Gründung der KG veräußert wird

Beteiligt sich eine GmbH unter Einbringung ihres Speditionsgeschäfts an einer neu gegründeten GmbH & Co. KG als alleinige Kommanditistin und veräußert sie in einem zweiten Schritt - mit derselben notariellen Urkunde - eine juristische Sekunde später die KG-Anteile, so dass sich ihre einzige Betätigung als Kommanditistin der KG in einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung erschöpft, in der sie ohne Entscheidungsfreiheit der Veräußerung der KG zustimmt, liegt mangels Mitunternehmerinitiative und - risiko seitens der GmbH keine gewerbesteuerlich privilegierte Veräußerung eines Mitunternehmeranteils vor. Der Gewinn aus der Veräußerung der KG-Anteile unterliegt der Gewerbesteuer.

Normenkette:

GewStG (1999) § 7 ; GewStG (2002) § 7 S. 2 ; GewStR (1998) Abschn. 40 Abs. 2 S. 1; GewStR (1998) Abschn. 40 Abs. 2 S. 3; GewStR (1998) Abschn. 38 Abs. 3 S. 1; GewStR (1998) Abschn. 38 Abs. 3 S. 3; BGB § 305 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist, ob ein aus der Veräußerung eines Kommanditanteils entstandener Gewinn der Gewerbesteuer unterliegt.