VG München, vom 20.03.2018 - Vorinstanzaktenzeichen M 16 K 17.4151
Gewerbeuntersagung gegen eine GmbH als rechtsfähige juristische Person wegen Unzuverlässigkeit des Geschäftsführers; Gebäudereinigung als zulassungsfreies Gewerbe
VGH Bayern, Beschluss vom 07.06.2018 - Aktenzeichen 22 ZB 18.807
DRsp Nr. 2018/9807
Gewerbeuntersagung gegen eine GmbH als rechtsfähige juristische Person wegen Unzuverlässigkeit des Geschäftsführers; Gebäudereinigung als zulassungsfreies Gewerbe
1. Eine Gewerbeuntersagung (auch eine erweiterte Gewerbeuntersagung) nach § 35 Abs. 1 Satz 1 (bzw. Satz 2) GewO kann nicht nur gegen natürliche Personen, sondern auch gegen eine GmbH als rechtsfähige juristische Person als solche gerichtet werden. Der Begriff des Gewerbetreibenden ist bei § 35GewO der gleiche wie im gesamten Gewerberecht.2. Die Stellvertretererlaubnis gemäß § 35 Abs. 2GewO ist kein milderes, gegenüber einer Gewerbeuntersagung gegen die GmbH abzuwägendes Mittel. Sie setzt vielmehr eine wirksame Untersagungsverfügung voraus und kann frühestens zeitgleich mit der Gewerbeuntersagung verfügt werden.
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