Die gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 16. Dezember 2015 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts -
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger wendet sich gegen eine erweiterte Gewerbeuntersagungsverfügung des Beklagten. Er meldete zum 1.1.2005 beim Gewerbeamt des Beklagten die selbständige Tätigkeit "Verlag, E." an.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|