Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.
III.Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 20.000 Euro festgesetzt.
I. Der Kläger ist bei der Beklagten mit zwei in eigener Person ausgeübten Gewerben gemeldet. Außerdem fungiert er nach Aktenlage als alleiniger Geschäftsführer zweier in den Jahren 2005 bzw. 2006 in das Handelsregister eingetragener Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die in ihren Firmen seinen Familiennamen führen.
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