Gewerbeverlust bei doppelstöckiger Personengesellschaft
BFH, vom 31.08.1999 - Aktenzeichen VIII B 74/99
DRsp Nr. 2000/936
Gewerbeverlust bei doppelstöckiger Personengesellschaft
Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, daß eine Verlustverrechnung gemäß § 10 a Satz 1 GewStG bei einem nur mittelbar an einer Personengesellschaft (Untergesellschaft) beteiligten Gesellschafter nach Änderung des § 15 Abs. 1 Nr. 2EStG durch das StÄndG 1992 nicht uneingeschränkt, sondern nur im Rahmen seines Sonderbetriebsbereichs zulässig ist.
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