FG München - Gerichtsbescheid vom 29.09.2004
9 K 3768/03
Normen:
GewStG (1992) § 10a S. 1 § 10a S. 2 ;
Fundstellen:
DStRE 2006, 167
EFG 2005, 213
Steuertelex 2005, 186

Gewerbeverlustvortrag bei Mitunternehmerschaft; Bindungswirkung des gesondert festgestellten vortragsfähigen Gewerbeverlustes; Kürzung des Verlustvortrags wegen Ausscheidens eines Gesellschafters: auf die einzelnen Mitunternehmer bezogene Berechnung der Verlustverrechnung; Zuweisung der Verluste an die Mitunternehmer unter Berücksichtigung von Sonderbetriebseinnahmen und Sonderbetriebsausgaben

FG München, Gerichtsbescheid vom 29.09.2004 - Aktenzeichen 9 K 3768/03

DRsp Nr. 2005/693

Gewerbeverlustvortrag bei Mitunternehmerschaft; Bindungswirkung des gesondert festgestellten vortragsfähigen Gewerbeverlustes; Kürzung des Verlustvortrags wegen Ausscheidens eines Gesellschafters: auf die einzelnen Mitunternehmer bezogene Berechnung der Verlustverrechnung; Zuweisung der Verluste an die Mitunternehmer unter Berücksichtigung von Sonderbetriebseinnahmen und Sonderbetriebsausgaben

1. Unter Berücksichtigung der Verbindung objekt- und personensteuerartiger Elemente der Gewerbesteuer ist bei einer Personengesellschaft der Abzug von Gewerbeverlusten sowohl von der Unternehmens- als auch von der Unternehmeridentität abhängig. Die Verlustverrechnung, die im Anrechnungsjahr einen positiven und im Verlustentstehungsjahr einen negativen Gewerbeertrag voraussetzt, erfordert eine auf die einzelnen Mitunternehmer (Gesellschafter) bezogene Berechnung.