FG Köln - Urteil vom 21.06.2005
6 K 2380/03
Normen:
GewStG § 2 Abs. 1 ; EStG § 15 Abs. 1, 3 Nr. 1 ;
Fundstellen:
DStRE 2005, 1156
EFG 2005, 1714

Gewerbliche Einkünfte aus ruhendem Gewerbebetrieb u.U. gewerbesteuerfrei

FG Köln, Urteil vom 21.06.2005 - Aktenzeichen 6 K 2380/03

DRsp Nr. 2005/12421

Gewerbliche Einkünfte aus ruhendem Gewerbebetrieb u.U. gewerbesteuerfrei

Einkünfte aus einer Betriebsverpachtung im ganzen sind zwar gewerblich, sie unterliegen jedoch mangels eigener werbender Tätigkeit nicht der GewSt. Ist eine Personengesellschaft Verpächterin, werden die Einkünfte aus der Betriebsverpachtung auch nicht dadurch nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG gewerblich infiziert, dass die Gesellschaft Anteile an gewerblich tätigen anderen Personengesellschaften hält.

Normenkette:

GewStG § 2 Abs. 1 ; EStG § 15 Abs. 1, 3 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Die Klägerin, deren Gesellschafter Herr M.(70%) und Herr K. (30%) sind, verpachtet seit 1989 ihren früheren Gewerbebetrieb (einen Baumarkt) an die ... GmbH, wobei mangels personeller Verflechtung die Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung nicht erfüllt sind. Da sämtliche wesentlichen Betriebsgrundlagen verpachtet sind und eine Betriebsaufgabeerklärung nicht abgegeben worden ist, erzielt die Klägerin aus dieser Verpachtung Einkünfte im Sinne des § 15 EStG aus einem ruhenden Gewerbebetrieb. Daneben erzielt die Klägerin gewerbliche Einkünfte aus Beteiligungen an vier Kommanditgesellschaften, deren Anteile sie im Gesamthandsvermögen hält.