Gewerbliche Prägung einer landwirtschaftliche Einkünfte erzielenden Personengesellschaft; Begriff der Geschäftsführung i. S. des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG; Kommanditist gleichzeitig als Geschäftsführer der Komplementär-GmbH und der KG; Bloße Dokumentation der Geschäftsführerbestellung im Protokoll der Gesellschafterversammlung ohne Änderung des Gesellschaftsvertrages; Steuerrechtliche Wirksamkeit einer rückwirkenden Geschäftsführerbestellung; Eintragungspflicht des Kommanditisten als Geschäftsführer; Gewerbesteuermeßbetrag und gesonderte und einheitliche Feststellung von Einkünften 1992 und 1993
FG Brandenburg, Urteil vom 12.12.2001 - Aktenzeichen 1 K 455/98 G
DRsp Nr. 2002/3333
Gewerbliche Prägung einer landwirtschaftliche Einkünfte erzielenden Personengesellschaft; Begriff der Geschäftsführung i. S. des § 15 Abs. 3 Nr. 2EStG; Kommanditist gleichzeitig als Geschäftsführer der Komplementär-GmbH und der KG; Bloße Dokumentation der Geschäftsführerbestellung im Protokoll der Gesellschafterversammlung ohne Änderung des Gesellschaftsvertrages; Steuerrechtliche Wirksamkeit einer rückwirkenden Geschäftsführerbestellung; Eintragungspflicht des Kommanditisten als Geschäftsführer; Gewerbesteuermeßbetrag und gesonderte und einheitliche Feststellung von Einkünften 1992 und 1993
1. Für eine Geschäftsführungsbefugnis i. S. der Geprägetheorie des § 15 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 EStG reicht eine gesetzliche oder gesellschaftsvertragliche organschaftliche Befugnis im Innenverhältnis der Gesellschafter zueinander aus, so dass ein Kommanditist, zwar nach § 170HGB nicht Vertreter, wohl aber Geschäftsführer der KG sein kann.
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