I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger), Doktor der Medizin und approbierter Arzt, berät als selbständiger Krankenhausberater Krankenhausverwaltungen, Krankenhausträger und politische Stellen der Gesundheitsplanung und -vorsorge über Bedarf an Krankenhäusern, über Krankenhausstruktur und über Auslegung und Ausstattung einzelner Krankenhäuser. Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) zog die Gewinne des Klägers in 1992 und 1993 zur Gewerbesteuer heran.
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