FG Nürnberg - Urteil vom 22.02.2006
V 322/04
Normen:
EStG § 15 Abs. 3 Nr. 1 § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 ;

Gewerbliche Tätigkeit im Rahmen einer Mitunternehmerschaft

FG Nürnberg, Urteil vom 22.02.2006 - Aktenzeichen V 322/04

DRsp Nr. 2007/7632

Gewerbliche Tätigkeit im Rahmen einer Mitunternehmerschaft

Erzielt eine Mitunternehmerschaft, die Dritten gegenüber durch die entsprechend qualifizierten Mitunternehmer freiberufliche Leistungen erbringt, auch dann Einkünfte aus selbständiger Arbeit, wenn ein Mitunternehmer zwar als Dipl.-Kaufmann oder Dipl.-Volkswirt die Qualifikation eines Freiberuflers hat, aber nicht beratend gegenüber Dritten tätig ist, sondern beratende Aufgaben oder Managementaufgaben innerhalb der Mitunternehmerschaft erbringt? Anwendung der Abfärbewirkung? [Rechtsfrage übernommen aus der Liste beim BFH anhängiger Verfahren]

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 3 Nr. 1 § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 ;

Tatbestand:

Strittig ist, ob die Klägerin freiberuflich oder gewerblich tätig ist.

Gegenstand der Klägerin ist der Betrieb eines Ingenieurbüros (§ 3 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages vom 17.12.1997). Beteiligt waren (Vermögens- und Gewinnbeteiligung):

G 1 Z 67 %

Xxx G 2 10 %

Xxx G 3 5 %

Xxx G 4 5 %

Xxx G 5 5 %

Xxx G 6 3 %

Xxx G 7 3 %

Xxx G 8 Vw 2 %.