FG Nürnberg - Urteil vom 22.02.2006
V 324/04
Normen:
EStG § 15 Abs. 3 Nr. 1 ; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 ;

Gewerbliche Tätigkeit im Rahmen einer Mitunternehmerschaft

FG Nürnberg, Urteil vom 22.02.2006 - Aktenzeichen V 324/04

DRsp Nr. 2007/7633

Gewerbliche Tätigkeit im Rahmen einer Mitunternehmerschaft

Ist eine Personengesellschaft teils freiberuflich, teils gewerblich tätig, so gilt ihre Tätigkeit - soweit sie in Einkunftserzielungsabsicht erfolgt - als Gewerbebetrieb. § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG erfasst auch die unternehmerisch tätige Personengesellschaft, die an einer gewerblich tätigen Personengesellschaft beteiligt ist; die gewerbliche Tätigkeit der Untergesellschaft "färbt auf die Obergesellschaft ab". Unerheblich ist dabei, ob der gewerblichen Tätigkeit im Rahmen des gesamten Unternehmens nur geringfügige wirtschaftliche Bedeutung zukommt .

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 3 Nr. 1 ; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 ;

Tatbestand:

Strittig ist, ob die Klägerin freiberuflich oder gewerblich tätig war.

Gegenstand der im Partnerschaftsregister eingetragenen Klägerin ist die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner als Ingenieure und Unternehmensberater (entsprechender Eintrag im Partnerschaftsregister seit 1998). Gesellschafter waren in den Streitjahren:

Beteiligungsverhältnis

G 1 40 %

G 2 40 %

G 3 5 %

G 4 5 %

G 5 5 %

G 6 5 %

Die Gesellschafter G 1, G 2, G 3, G 4, G 5 sind Ingenieure. G 6 ist Dipl.-Kaufmann und kaufmännischer Leiter der Klägerin.