(Kurzurteil gem. § 105 Abs. 5 der Finanzgerichtsordnung - FGO -)
I.
Streitig ist nur noch, ob dem Kläger für einen unstreitigen anteiligen Veräußerungsgewinn i.H.v. 157.951 DM (Verkäufe ... -T.-) im Rahmen eines gewerblichen Grundstückshandels der begünstigte Steuersatz gem. §§ 16, 34 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zusteht.
Die Kläger sind verheiratet und wurden für das Streitjahr 1991 zur Einkommensteuer (ESt) zusammenveranlagt Sie leben im gesetzlichen Güterstand.
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