Die Beteiligten streiten darüber, ob Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken als gewerblicher Grundstückshandel der Gewerbsteuer unterliegen.
Streitjahre sind die Jahre 1984, 1986, 1987 und 1989 bis 1991.
Der Kläger ist Rechtsanwalt und Notar in . Außerdemwar er in der Zeit vom 15.10.1968 bis zum 31.10.1986 Mitglied des Rates der Stadt . Daneben war er in der Zeit vom 16.11.1972 bis zum 31.10.1986 Mitglied des Kreistages des Landkreises ,(unter anderem im Bau- und Straßenbauausschuss). Neben seiner freiberuflichen Tätigkeit erzielte der Kläger Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. In war er Eigentümer eines landwirtschaftlichen Betriebes und erklärte entsprechende Einkünfte.
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