I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) erwarb im Jahr 1984 11 Eigentumswohnungen der Wohnanlage E und im Jahr 1987 15 Eigentumswohnungen der Wohnanlage G in S.
In den Jahren 1991 und 1992 veräußerte er 3 Eigentumswohnungen der Wohnanlage E und in den Jahren 1991 bis 1993 5 Eigentumswohnungen der Wohnanlage G.
Wohnungen Erwerb Objektzahl Veräußerung Objektzahl
Wohnanlage E 1984 11 1991/1992 3
Wohnanlage G 1987 15 1991 - 1993 5
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