FG Münster - Urteil vom 15.02.2005
6 K 2381/03 F
Normen:
EStG § 15 Abs. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2007, 1522

Gewerblicher Grundstückshandel

FG Münster, Urteil vom 15.02.2005 - Aktenzeichen 6 K 2381/03 F

DRsp Nr. 2007/12908

Gewerblicher Grundstückshandel

Die Einbringung von Grundbesitz in das Vermögen einer Personengesellschaft kann einen gewerblichen Grundstückshandel begründen. Der Gesamtplan des Steuerpflichtigen ist für die Beurteilung des Sachverhalts maßgeblich.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit der Bildung einer 6b-Rücklage.

Die Klägerin ist eine mit Vertrag vom 11. März 1998 gegründete Kommanditgesellschaft. Nach § 2 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages ist der Zweck der Gesellschaft der An- und Verkauf von Grundstücken, die Bestellung von Erbbaurechten und deren schlüsselfertige Bebauung durch Nachunternehmer, die Vermietung dieser Baulichkeiten sowie sämtliche damit zusammenhängende und den Gesellschaftszweck fördernde Geschäfte.