I.
Die Beigeladenen waren in den Streitjahren die jeweils hälftig beteiligten persönlich haftenden Gesellschafter der Klägerin, die damals als ... & ... OHG firmierte. Unternehmenszweck der zum 01.01.1984 gegründeten Gesellschaft war der Erwerb von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, gewerblichen Bauten und Wohnungen bzw. Wohnbauten, die Vermietung und Verwaltung eigenen Grundbesitzes sowie die Erbringung aller sonstigen Tätigkeiten, die mittelbar oder unmittelbar den Gesellschaftszweck fördern.
Die Gesellschaft erwarb bzw. errichtete zwischen 1984 und 1988 insgesamt fünf Wohnund Geschäftshäuser, die sie vermietete (Zolling, Kulmbach, Zweibrücken, Tutzing, München).
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