FG Düsseldorf - Urteil vom 06.06.2008
18 K 986/03 E
Normen:
EStG § 15 Abs. 2 ; EStG § 21 ;

Gewerblicher Grundstückshandel; Drei-Objekt-Grenze; Grundstücksgemeinschaft - Bindungswirkung eines Grundlagenbescheides bei Umqualifizierung der gewerblichen Einkünfte eines Gesellschafters aus der Beteiligung an einer vermögensverwaltenden Gesellschaft

FG Düsseldorf, Urteil vom 06.06.2008 - Aktenzeichen 18 K 986/03 E

DRsp Nr. 2008/18986

Gewerblicher Grundstückshandel; Drei-Objekt-Grenze; Grundstücksgemeinschaft - Bindungswirkung eines Grundlagenbescheides bei Umqualifizierung der gewerblichen Einkünfte eines Gesellschafters aus der Beteiligung an einer vermögensverwaltenden Gesellschaft

Durch die Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück ohne zusätzliches Entgelt im Rahmen der Auseinandersetzung einer Grundstücksgemeinschaft kann die einen gewerblichen Grundstückshandel indizierende Drei-Objekt-Grenze nicht überschritten werden.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 2 ; EStG § 21 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob der Kläger im Veranlagungszeitraum 1980 Einkünfte aus einem gewerblichen Grundstückshandel erzielt hat.

Der Kläger war im Gewerbeaufsichtsamt tätig. Er und seine Ehefrau erwarben im Jahr 1976 zusammen mit dem Ehepaar C. (Grundstücksgemeinschaft C./A.) aus einer Konkursmasse das in B-Stadt belegene und zu diesem Zeitpunkt ungeteilte Grundstück B-Straße 1, 2 und 3 (Bl. 210 des Grundbuchs des Amtsgerichts B-Stadt) zum Kaufpreis von 160.000 DM sowie die ebenfalls in B-Stadt belegenen Grundstücke E-Straße 3, 5 und 7 zum Kaufpreis von 380.000 DM.