I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) hat seinen Wohnsitz in F/Schweiz. Seit 1972 war er geschäftsführender Gesellschafter der W-GmbH, deren Anteile er seit 1986 alleine hält. Unternehmensgegenstand der W-GmbH war der An- und Verkauf sowie die Verwaltung von bebauten und unbebauten Grundstücken. Im Jahr 1989 veräußerte die W-GmbH das letzte im Vorratsvermögen befindliche Grundstück. Seit 1990 ist die W-GmbH ausschließlich als Hausverwaltungsgesellschaft tätig.
Im Rahmen einer Außenprüfung wurde festgestellt, dass der Kläger im Zeitraum von 1986 bis 1989 die folgenden Grundstücksgeschäfte getätigt hatte:
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