FG Nürnberg - Urteil vom 29.04.2005
IV 139/05
Normen:
EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 ; EStG § 15 Abs. 3 Nr. 1 ;

Gewerblicher Grundstückshandel einer Personengesellschaft

FG Nürnberg, Urteil vom 29.04.2005 - Aktenzeichen IV 139/05

DRsp Nr. 2007/21141

Gewerblicher Grundstückshandel einer Personengesellschaft

Die Umqualifizierung aller Einkünfte einer Personengesellschaft, wenn diese auch Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt, in Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG gilt auch für Einkünfte aus Objekten, die dem notwendigen Sonderbetriebsvermögen eines oder mehrerer Gesellschafter bei der Personengesellschaft zuzuordnen sind.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 ; EStG § 15 Abs. 3 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist das Vorliegen und der Umfang eines gewerblichen Grundstückshandels.

B. A. (Vater) und C. A. (Sohn) sind Gesellschafter zu gleichen Teilen einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts -GbR-, der Klägerin. Beide Gesellschafter sind daneben zu je 50% an einer Baufirma (A. Bauunternehmung GmbH) und einer Bauträgergesellschaft (D. GmbH) beteiligt. C. A. betreibt außerdem noch ein Bauingenieurbüro.