FG Hessen - Urteil vom 20.03.2001
8 K 1610/98
Normen:
EStG § 15 Abs. 1 ;

Gewerblicher Grundstückshandel; Finanzierung; Gewerbebetrieb; Grundstück; Privatvermögen; Private Vermögensverwendung; Investition - Voraussetzungen für die Zuordnung eines Grundstücks zum Privatvermögen eines gewerblichen Grundstückshändlers

FG Hessen, Urteil vom 20.03.2001 - Aktenzeichen 8 K 1610/98

DRsp Nr. 2002/1035

Gewerblicher Grundstückshandel; Finanzierung; Gewerbebetrieb; Grundstück; Privatvermögen; Private Vermögensverwendung; Investition - Voraussetzungen für die Zuordnung eines Grundstücks zum Privatvermögen eines gewerblichen Grundstückshändlers

1. Zur Zurechnung eines Grundstücks zum Betriebsvermögen eines gewerblichen Grundstückshändler genügt bereits die bedingte Verkaufsabsicht, die sich regelmäßig aus der kurzen Zeitspanne von zwei Jahren zwischen Erwerb und Veräußerung des Grundstücks ergibt. 2. Für den Nachweis, dass ein Grundstück zum Privatvermögen eines gewerblichen Grundstückshändlers gehört reicht regelmäßig weder die bloße Vermietung noch die Art. der Bilanzierung oder die vorübergehende Selbstnutzung aus. 3. Der Erwerb eines Grundstücks zum Zwecke der zusätzlichen Altersversorgung lassen ebensowenig wie die gewählte Art. der Finanzierung und höhere Investitionen in das Objekt eindeutig auf eine Zuordnung zum Privatvermögen schließen

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über den Umfang eines bestehenden gewerblichen Grundstückshandels des Klägers.