I.
Die Antragsteller (ASt) sind Ehegatten, die für die Streitjahre 1992 bis 1998 mit Einkünften aus selbständiger Arbeit (Ingenieurbüro des ASt bis 29.2.1996) und nichtselbständiger Arbeit (Fachlehrertätigkeit der Antragstellerin - AStin -) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Im Anschluss an eine Steuerfahndung bei den ASt (Bericht vom 30.11.2001) erließ der Antragsgegner (Finanzamt) jeweils am 6.2.2002 gemäß § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO geänderte Einkommensteuerbescheide 1992 bis 1997 sowie einen Einkommensteuerbescheid 1998 und Erstbescheide über einheitliche Gewerbesteuermessbeträge 1992 bis 1998 gegenüber dem ASt.
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