Streitig ist, ob in einer Grundstücksschenkung eine steuerpflichtige Entnahme aus dem Betriebsvermögen liegt.
Die Kläger (Kl.) sind zusammen zur Einkommensteuer (ESt) veranlagte Ehegatten. Der Kläger betreibt ein Bauunternehmen. Im Rahmen seiner Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind auch die von ihm getätigten Grundstücksgeschäfte erfasst. Außerdem hat der Kläger mehrere andere Grundstücke, die er vermietet.
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