BFH - Beschluß vom 25.06.1999
XI B 55/98
Normen:
EStG § 15 Abs. 1, 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 1597

Gewerblicher Grundstückshandel; Verkäufe einer vom Stpfl. beherrschten GmbH

BFH, Beschluß vom 25.06.1999 - Aktenzeichen XI B 55/98

DRsp Nr. 1999/8594

Gewerblicher Grundstückshandel; Verkäufe einer vom Stpfl. beherrschten GmbH

Bei der Frage, ob die sog. 3-Objekt-Grenze überschritten ist, sind auch Verkäufe einer vom Stpfl. beherrschten GmbH zu berücksichtigen (Anschluss an BFH-Urt. v. 13.12.1995 - XI R 43-45/89, BStBl II 1996, 232).

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 1, 2 ;

Gründe:

Die Sache hat keine grundsätzliche Bedeutung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung. Vom Bundesfinanzhof (BFH) ist zwar noch nicht entschieden, ob Anteilsveräußerungen nur zu berücksichtigen sind, wenn der Steuerpflichtige zu mindestens 10 v.H. beteiligt war (vgl. Schmidt, Einkommensteuergesetz, 17. Aufl. 1998, § 15 Rz. 74). Im Streitfall war der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) jedoch auch beherrschender Gesellschafter der selbst beteiligten X-GmbH, so daß es auf die unmittelbare Beteiligung des Klägers allein nicht entscheidend ankam (dazu vgl. BFH-Urteil vom 13. Dezember 1995 XI R 43-45/89, BFHE 179, 353, BStBl II 1996, 232).

Im übrigen ergeht der Beschluß gemäß Art. 1 Nr. 6 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs ohne weitere Begründung.

Für die Praxis: