FG Baden-Württemberg - Urteil vom 04.02.2013
10 K 5251/09
Normen:
EStG § 15 Abs. 3 Nr. 1; EStG § 21;

Gewerblichkeit der Vermietungseinkünfte bei einer Betriebsaufspaltung

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 04.02.2013 - Aktenzeichen 10 K 5251/09

DRsp Nr. 2014/17877

Gewerblichkeit der Vermietungseinkünfte bei einer Betriebsaufspaltung

1. Bei der Vermietung von Grundstücken durch eine GbR an eine GmbH liegt eine über eine reine Vermögensverwaltung hinausgehende gewerbliche Tätigkeit vor, wenn das vermietende Unternehmen (Besitzunternehmen) mit dem mietenden Unternehmen (Betriebsunternehmen) sachlich und personell verflochten ist (Betriebsaufspaltung). 2. Die Annahme der Betriebsaufspaltung führt insgesamt zu gewerblichen Einkünften gem. § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 3 Nr. 1; EStG § 21;

Tatbestand