1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist, ob das Entgelt, das für den Verzicht auf den Ankauf einer Immobilie bzw. die Abgabe von Angeboten hierfür gezahlt worden ist, den Einkünften aus Gewerbebetrieb zuzurechnen ist.
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