I.
Das Amtsgericht Stuttgart hat den Angeklagten wegen Steuerhehlerei in 20 Fällen zu der Gesamtgeldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30,00 EURO, insgesamt also 1.800,00 EURO verurteilt.
Es hat festgestellt:
Von Herbst 1994 bis November 1996 führte der gesondert verfolgte R. P. aus Z. von ihm in Polen billig eingekaufte Zigaretten in einer Gesamtmenge von mindestens 4.560 Schachteln zu je 19 oder 20 Stück in die Bundesrepublik Deutschland ein, ohne diese bei seiner Einreise mit dem Pkw der jeweiligen Zollbehörde gegenüber anzugeben, da er keine Einfuhrabgaben entrichten wollte. Er verkaufte die Zigaretten im Inland zu einem Preis, der zwischen seinem Einkaufspreis und dem im "legalen" Handel zu zahlenden Preis lag, gewinnbringend weiter.
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