Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Halle vom 8. März 2016 aufgehoben
a)im Ausspruch über die Gesamtfreiheitsstrafe und
b)im Ausspruch über den Verfall des Wertersatzes.
2.Die weitergehende Revision wird verworfen.
3.Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|