FG Niedersachsen - Urteil vom 03.06.2014
12 K 39/12
Normen:
EStG § 18; EStG § 20;
Fundstellen:
BB 2015, 1520

Gewillkürtes Betriebsvermögen bei Geldanlagen von Freiberuflern

FG Niedersachsen, Urteil vom 03.06.2014 - Aktenzeichen 12 K 39/12

DRsp Nr. 2015/13359

Gewillkürtes Betriebsvermögen bei Geldanlagen von Freiberuflern

Zwar können auch Freiberufler grds. gewillkürtes BV bilden. Dies gilt für Geldgeschäfte aber nur, wenn dafür ausschließlich betriebliche Gründe maßgeblich sind. Sollen Geldanlagen als gewillkürtes BV eines Freiberuflers behandelt werden, sind an den Nachweis der Betriebsbezogenheit strenge Anforderungen zu stellen. Geldgeschäfte, die ihrer Art nach zu Einkünften i. S. des § 20 EStG führen, können zwar gewerbliche Einkünfte sein, erfüllen aber regelmäßig nicht die Anforderungen an eine selbständige Tätigkeit i. S. des § 18 EStG. Zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen, Geldgeschäfte ausnahmsweise der freiberuflichen Tätigkeit zuzuordnen sind.

Normenkette:

EStG § 18; EStG § 20;

Tatbestand:

Strittig ist, ob der Erlös aus der Veräußerung von Aktien im Rahmen der Einkünfte aus selbständiger Arbeit der Klägerin zu erfassen ist.

Die Klägerin ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Es handelt sich hierbei um den Zusammenschluss von Ingenieuren, Biologen und Geoökologen mit einem Büro für technische Fachplanung. Die Klägerin erzielt Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Ihren Gewinn ermittelt sie durch Einnahme-Überschuss-Rechnung gemäß § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG).