FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 27.06.2001
1 K 2569/99
Normen:
DBA Luxemburg Art. 25 Abs. 4 ; DBA Luxemburg Art. 15 Abs. 5 ; DBA Luxemburg Art. 13 ;
Fundstellen:
DStRE 2003, 95

Gewinnausschüttungen von luxemburgischen Kapitalgesellschaften im Inland steuerpflichtig

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.06.2001 - Aktenzeichen 1 K 2569/99

DRsp Nr. 2002/4688

Gewinnausschüttungen von luxemburgischen Kapitalgesellschaften im Inland steuerpflichtig

Gewinnausschüttungen von luxemburgischen Kapitalgesellschaften an bei ihnen als Gesellschafter-Geschäftsführer tätige im Inland steuerpflichtige Ehegatten, die im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung angefallen sind, sind voll der deutschen Besteuerung zu unterwerfen.

Normenkette:

DBA Luxemburg Art. 25 Abs. 4 ; DBA Luxemburg Art. 15 Abs. 5 ; DBA Luxemburg Art. 13 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Besteuerung von Dividenden von luxemburgischen Kapitalgesellschaften.

Die Kläger sind Eheleute, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und damit in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind. Sie werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger ist Geschäftsführer der E. GmbH und Komplementär der W. KG. Aus der Tätigkeit als Geschäftsführer erzielt er Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit. Die Klägerin ist ebenfalls in 1993 nichtselbständig bei der E. GmbH tätig gewesen. Weiterhin beziehen die Kläger Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von in Deutschland belegenem Grundbesitz. In 1993 und 1996 waren die Kläger wie folgt an den nachgenannten luxemburgischen Kapitalgesellschaften beteiligt:

E.s.a.r.l.