1. Der Einkommensteuerbescheid 2010 vom 28. März 2014 wird abgeändert. Dem Beklagten wird aufgegeben, die Einkommensteuerfestsetzung 2010 mit der Maßgabe zur berechnen, dass die Einkünfte aus Kapitalvermögen um xxx Euro gemindert werden.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
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