Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob eine vom Beklagten (dem Finanzamt --FA--) bei der Klägerin im Streitjahr 2003 vorgenommene gewinnerhöhende außerbilanzielle Hinzurechnung eines sog. besitzzeitanteiligen negativen Aktiengewinns nach § 8b Abs. 3 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) i.V.m. §
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