FG Hamburg - Gerichtsbescheid vom 05.09.2002
II 467/01
Normen:
EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 ; EStG § 15 Abs. 2 Nr. 3 ; EStG § 18 Abs. 1 ; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 4 ;

Gewinnerzielungsabsicht bei geringem Entgelt

FG Hamburg, Gerichtsbescheid vom 05.09.2002 - Aktenzeichen II 467/01

DRsp Nr. 2003/527

Gewinnerzielungsabsicht bei geringem Entgelt

Die für die Annahme einkommensteuerpflichtiger Einkünfte notwendige Gewinnerzielungsabsicht setzt nicht voraus, dass im Rahmen einer ehrenamtlich ausgeübten Tätigkeit eine angemessene Entschädigung gezahlt wird, solange nur die Bezüge die mit der Tätigkeit verbundenen Aufwendungen übersteigen.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 ; EStG § 15 Abs. 2 Nr. 3 ; EStG § 18 Abs. 1 ; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 4 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob von dem Kläger bezogene Aufwandsentschädigungen als Einkünfte aus selbständiger Arbeit steuerpflichtig sind.