FG Düsseldorf - Urteil vom 12.03.2014
7 K 2815/13 E
Normen:
EStG § 13 Abs. 1;

Gewinnerzielungsabsicht bei Pferdezucht im Nebenerwerb - Erkundung der Marktsituation

FG Düsseldorf, Urteil vom 12.03.2014 - Aktenzeichen 7 K 2815/13 E

DRsp Nr. 2014/6700

Gewinnerzielungsabsicht bei Pferdezucht im Nebenerwerb – Erkundung der Marktsituation

Langjährige Verluste aus einer Pferdezucht im Nebenerwerb können – nach Ablauf einer dreijährigen Anlaufzeit – mangels Gewinnerzielungsabsicht steuerlich nicht berücksichtigt werden, wenn die Pferdezucht wegen der nicht betriebswirtschaftlichen Grundsätzen folgenden Art der Betriebsführung (nicht realistische Einschätzung der Marktsituation, ungenügend große Zahl von Fohlen) sowie mangelnder fachlicher Vorbildung nicht geeignet war, einen Totalgewinn zu erzielen, und trotz der Erkennbarkeit der fehlenden Gewinnerzielungsmöglichkeit Umstrukturierungsmaßnahmen nicht ergriffen worden sind.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Kläger zu tragen.

Normenkette:

EStG § 13 Abs. 1;

Tatbestand: