FG Baden-Württemberg - Urteil vom 04.05.2000
5 K 161/99
Normen:
EStG § 15 Abs. 2 ; EStG § 15 Abs. 1 ; EStG § 2 Abs. 2 Nr. 1 ;

Gewinnerzielungsabsicht oder Liebhaberei bei einem im Rahmen eines Schneeballsystems nur mit Verlusten betriebenen Einzelhandel mit Gebrauchsgegenständen?

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 04.05.2000 - Aktenzeichen 5 K 161/99

DRsp Nr. 2001/1317

Gewinnerzielungsabsicht oder Liebhaberei bei einem im Rahmen eines Schneeballsystems nur mit Verlusten betriebenen Einzelhandel mit Gebrauchsgegenständen?

1. Ein -im Rahmen eines nach dem Scheeballsystem aufgebauten Vertriebssystems- geführter Einzelhandel mit Gebrauchsgegenständen, verbunden mit dem Anwerben und Einarbeiten neuer "Verteiler", die in der Vertriebshierarchie unter dem Steuerpflichtigen stehen und für deren Verkäufe ihm Provisionen zustehen, kann auch dann mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden, wenn in der achtjährigen Betriebsdauer nur Verluste erwirtschaftet werden, nach den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Namen der vertriebenen Marke nicht geworben werden darf und der Verkauf nicht öffentlich, sondern nur im Rahmen von privat veranstalteten "Gästeabenden" erfolgen darf.