FG Düsseldorf - Urteil vom 21.01.2009
9 K 2067/03 F
Normen:
AO § 39 Abs. 2 Nr. 2; AO § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a; EStG § 2 Abs. 1; EStG § 4 Abs. 1 Satz 1; BGB § 101 Nr. 2 Halbsatz 2;
Fundstellen:
EFG 2010, 467

Gewinnfeststellung bei KG - Aufteilung bei Anteilsveräußerung während des laufenden Geschäftsjahrs; Gewinnfeststellung; Anteilsveräußerung; Organgesellschaft; Gewinnverwendungsbeschluss

FG Düsseldorf, Urteil vom 21.01.2009 - Aktenzeichen 9 K 2067/03 F

DRsp Nr. 2010/2223

Gewinnfeststellung bei KG - Aufteilung bei Anteilsveräußerung während des laufenden Geschäftsjahrs; Gewinnfeststellung; Anteilsveräußerung; Organgesellschaft; Gewinnverwendungsbeschluss

1. Die Gewinnfeststellung für eine Personengesellschaft erstreckt sich auch im Falle eines Gesellschafterwechsels stets auf ein volles Wirtschaftsjahr. 2. Die Gewinnaufteilung zwischen dem Veräußerer und dem Anteilserwerber ist - bei Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich - mittels einer auf den Zeitpunkt des Gesellschafterwechsels zu erstellenden Zwischenbilanz vorzunehmen. 3. In diese Aufteilung geht - unabhängig von dem Zeitpunkt des Gewinnverwendungsbeschlusses - auch das Ergebnis aus den Organgesellschaften aufgrund der Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge zugunsten der Personengesellschaft ein. 4. Es ist steuerlich nicht zulässig, den während des Jahres eingetretenen Gesellschaftern bis zum Eintrittszeitpunkt realisierte Gewinne oder Verluste zuzurechnen.

Normenkette:

AO § 39 Abs. 2 Nr. 2; AO § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a; EStG § 2 Abs. 1; EStG § 4 Abs. 1 Satz 1; BGB § 101 Nr. 2 Halbsatz 2;

Tatbestand: