Gewinnfeststellung bei KG - Aufteilung bei Anteilsveräußerung während des laufenden Geschäftsjahrs; Gewinnfeststellung; Anteilsveräußerung; Organgesellschaft; Gewinnverwendungsbeschluss
FG Düsseldorf, Urteil vom 21.01.2009 - Aktenzeichen 9 K 2067/03 F
DRsp Nr. 2010/2223
Gewinnfeststellung bei KG - Aufteilung bei Anteilsveräußerung während des laufenden Geschäftsjahrs; Gewinnfeststellung; Anteilsveräußerung; Organgesellschaft; Gewinnverwendungsbeschluss
1. Die Gewinnfeststellung für eine Personengesellschaft erstreckt sich auch im Falle eines Gesellschafterwechsels stets auf ein volles Wirtschaftsjahr.2. Die Gewinnaufteilung zwischen dem Veräußerer und dem Anteilserwerber ist - bei Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich - mittels einer auf den Zeitpunkt des Gesellschafterwechsels zu erstellenden Zwischenbilanz vorzunehmen.3. In diese Aufteilung geht - unabhängig von dem Zeitpunkt des Gewinnverwendungsbeschlusses - auch das Ergebnis aus den Organgesellschaften aufgrund der Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge zugunsten der Personengesellschaft ein.4. Es ist steuerlich nicht zulässig, den während des Jahres eingetretenen Gesellschaftern bis zum Eintrittszeitpunkt realisierte Gewinne oder Verluste zuzurechnen.