I. Nach einer Außenprüfung erfaßte der Antragsgegner und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) den Gewinn aus der Veräußerung des Grundstücks S im Streitjahr 1990 bei den Einkünften des Antragstellers und Beschwerdeführers (Antragsteller) aus Gewerbebetrieb (gewerblicher Grundstückshandel) mit einem Betrag von ... DM. Gegen den insoweit ergangenen Bescheid vom 4. Mai 1998 haben der Antragsteller und die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) Einspruch eingelegt, über den noch nicht entschieden ist. Die Einkommensteuerschuld wurde gemäß §§ 268 ff. der Abgabenordnung (
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