Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Streitig ist, ob eine Forderung, die bei der Ermittlung des von der zum 14.03.2011 aufgelösten Partnerschaftsgesellschaft C-Rechtsanwälte und Steuerberater im Jahr ihrer Auflösung (Streitjahr) erzielten Gewinns gewinnmindernd abgeschrieben wurde, überhaupt zu deren Betriebsvermögen gehörte und - wenn ja - ob der Ausfall dieser Forderung gewinnwirksam war.
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