AStG (i.d.F. des StVergAbG vom 16. Mai 2003) § 1 Abs. 1 und 4; DBA-USA 1989 Art. 9 Abs. 1; EStG 2002 § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2; Protokoll zum DBA-USA 1989 Nr. 7; KStG 2002 (i.d.F. des JStG 2008) § 8b Abs. 3;
Vorinstanzen:
FG Berlin-Brandenburg, vom 30.01.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 12 K 12056/12
Gewinnmindernde Berücksichtigung von Teilwertabschreibungen auf Gesellschafterdarlehen
BFH, Urteil vom 17.12.2014 - Aktenzeichen I R 23/13
DRsp Nr. 2015/3489
Gewinnmindernde Berücksichtigung von Teilwertabschreibungen auf Gesellschafterdarlehen
1. Teilwertabschreibungen auf Gesellschafterdarlehen sind keine bei der Gewinnermittlung nicht zu berücksichtigenden Gewinnminderungen i.S. von § 8b Abs. 3KStG 2002 i.d.F. bis zur Änderung durch das JStG 2008 (Bestätigung des Senatsurteils vom 14. Januar 2009 I R 52/08, BFHE 224, 132, BStBl II 2009, 674). 2. Der abkommensrechtliche Grundsatz des "dealing at arm's length" nach Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk (hier: nach Art. 9 Abs. 1 DBA-USA 1989) ermöglicht eine Einkünftekorrektur nach nationalen Vorschriften der Vertragsstaaten (hier nach § 1 Abs. 1AStG i.d.F. des StVergAbG vom 16. Mai 2003) nur dann, wenn der zwischen den verbundenen Unternehmen vereinbarte Preis (hier: ein Darlehenszins) seiner Höhe, also seiner Angemessenheit nach dem Fremdvergleichsmaßstab nicht standhält. Er ermöglicht indessen nicht die Korrektur einer Abschreibung, die (nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG 2002) auf den Teilwert der Forderung auf Rückzahlung der Darlehensvaluta und auf Zinsrückstände vorzunehmen ist, weil die inländische Muttergesellschaft das Darlehen ihrer ausländischen (hier: US-amerikanischen) Tochtergesellschaft in fremdunüblicher Weise unbesichert begeben hat (Abweichung vom BMF-Schreiben vom 29. März 2011, BStBl I 2011, 277, dort Rz 3).
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