FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 20.10.2016
4 K 4236/14
Normen:
EStG § 4 Abs. 1; EStG § 5 Abs. 1; EStG § 7g;

Gewinnminderndes Inansatzbringen eines Investitionsabzugsbetrags für die geplante Anschaffung einer Segelyacht bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.10.2016 - Aktenzeichen 4 K 4236/14

DRsp Nr. 2017/953

Gewinnminderndes Inansatzbringen eines Investitionsabzugsbetrags für die geplante Anschaffung einer Segelyacht bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb

Tenor

Der Einkommen- und der Gewerbesteuermessbetragsbescheid für 2007, beide vom 30.08.2011, in Gestalt der Einspruchsentscheidungen vom 29.09.2014 werden mit der Maßgabe geändert, dass bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb des Klägers ein Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG für die geplante Anschaffung einer Segelyacht in Höhe eines Betrages von 52.590 € gewinnmindernd in Ansatz gebracht wird.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leisten.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten zum Vorverfahren war notwendig.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 1; EStG § 5 Abs. 1; EStG § 7g;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten besteht im Rahmen der Einkommensteuer- und Gewerbesteuermessbetragsfestsetzung für 2007 (Streitjahr) nur noch Streit über die Anerkennung eines Investitionsabzugsbetrages gemäß § 7g in der für den Streitzeitraum geltenden Fassung des Einkommensteuergesetzes (EStG) für die beabsichtigte Anschaffung einer Segelyacht.